Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Pilze (SKEP/CSSC)

Vielfalt der Pilze erhalten und fördern

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Pilze (SKEP) widmet sich intensiv den Fragen und Problemen rund um die Erhaltung und Förderung der wildlebenden Pilze in der Schweiz. Die Kommission will die Öffentlichkeit über den Reichtum der Pilzflora und notwendige Schutzmassnahmen informieren. Dazu hilft sie den Schutz der Lebensräume der Pilze zu fördern. Sie begleitet die gesamtschweizerische Kartierung der Pilzvorkommen, welche die Kenntnisse über die Pilzflora und ihre Veränderungen verbessern hilft.

Die SKEP/CSSC ist eine Kommission der Schweizerischen Mykologischen Gesellschaft und damit Mitglied der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW/ASSN). In ihr vertreten sind Fachleute auf dem Gebiet der Pilzkunde (Mykologie), sowie Vertreter von Pilzvereinen (VSVP/USSM), Pilzkontrollorganen (VAPKO), dem Naturschutz und der Forstwirtschaft Die Kommission versteht sich als Drehscheibe für den Informationsaustausch und die Koordination der Aktivitäten zur Erhaltung der Pilzvielfalt. Sie ist Ansprechpartnerin für Behörden und Öffentlichkeit. Die Kommission erachtet es als wichtige Aufgabe, Grundlagen zu schaffen, die der Erhaltung der reichen Pilzflora der Schweiz dienen. Pilzinventare einzelner Waldreservate oder Naturschutzgebiete, in der Regel ausgeführt von lokalen Pilzamateuren, helfen die Vielfalt und die Bedeutung von Abbauern und Symbionten im Kreislauf der Natur zu erfassen und zu verstehen.

Der Schwerpunkt bei der Erhaltung der Pilze wird in erster Linie im Schutz der Lebensräume (Biotopschutz) gesehen. Auf diesem Gebiet werden im Naturschutz wie in der Forstwirtschaft zwar grosse Anstrengungen unternommen, jedoch gilt es den spezifischen Ansprüchen der Pilzwelt mehr Rechnung zu tragen. 
Pilzsammeln ist in der Schweiz ein populäres und intensiv gepflegtes Hobby. Nach wie vor offen ist die Frage nach der langfristigen Bedrohung der Pilzflora und eventuell anderer Organismen durch diese Aktivitäten. Die Pilzsammel-Beschränkungen in vielen Kantonen zeigen, dass die Auswirkungen des Pilzsammelns von einem grossen Teil der Bevölkerung als Problem betrachtet werden. Die SKEP/CSSC hat sich zur Aufgabe gestellt, den Dialog zwischen den stark divergierenden Meinungen und Interessen im Zusammenhang mit den Pilzsammel-Beschränkungen zu fördern. Das Merkblatt von 1998 „Pilze sind wichtig - Pilze sind gefährdet - Pilzschutz ist Biotopschutz" und die Berücksichtigung von Schutzfragen in der Ausbildung der Pilzkontrollorganen sind Produkte dieser Zusammenarbeit.
Die SKEP/CSSC hilft tatkräftig bei der Umsetzung von Schutzbestimmungen. So stand im letzten Jahr die Produktion eines Posters im Zentrum, welches die seit Juni 2000 national 12 geschützten Pilzarten zeigt. 

Beatrice Senn-Irlet

Aktivitäten der SKEP in den letzten Jahren:

  1. Hinarbeiten auf eine national harmonisierte Pilzschutzgesetzgebung.

    Seit Erscheinen der Publikation „Pilzschutz in der Schweiz/La protection des champignons en Suisse“ in der Reihe Merkblatt für die Praxis (no 25, 1995, WSL Birmensdorf) haben mehrere Kantone das gleiche Schutzmodell übernommen, welches Schontage zu Beginn jedes Monates und Mengenbeschränkungen beim Sammeln von Pilzfruchtkörpern beinhaltet.
    Die Publikation richtet sich primär an Behörden und Verantwortliche im Bereich Wald und Naturschutz. (LINK www.wsl.ch)

  2. Oeffentlichkeitsarbeit

    Merkblatt „Pilze sind wichtig“ 
    Das zweiseitige reich illustrierte Informationsblatt richtet sich an Pilzsammlerinnen und Pilzsammler. Es ist über den Buchhandel des VSVP zu beziehen. (LINK www.vsvp.ch)

    Briefkasten in der Schweizerischen Zeitschrift für Pilzkunde (SZP/BMS). 
    Fragen rund um den Pilzschutz werden von Mitgliedern der SKEP beantwortet.

  3. Umsetzunghilfe der eidgenössischen Verordnung zum Artenschutz

    Pilzposter. Seit August 2000 sind 12 Pilzarten national geschützt. Die SKEP hat zu diesen 12 national geschützten Pilzarten ein Poster erstellt, welches ein beachtliches Echo in diversen Tageszeitungen und Magazinen erhalten hat.

  4. Liste der 12 national geschützten Arten;

    Boletus regius, Königsröhrling
    Clavaria zollingeri, Amethystfarbige Keule
    Hygrocybe calyptriformis, Rosenroter Saftling
    Laricifomes officinalis, Lärchen-Baumschwamm
    Lyophyllum favrei, Favres Schwärzling
    Pluteus aurantiorugosus, Orangroter Dachpilz
    Sarcodon joeides, Violettfleischiger Braunsporstacheling
    Squamanita schreieri, Gelber Schuppenwulstling
    Suillus plorans, Zirbenröhrling
    Tricholoma caligatum s.l., Krokodiltritterling
    Tricholoma colossus, Riesenritterling
    Verpa conica, Fingerhutverpel


  5. Aktuelle Aktivitäten

    Neue Schweizer Waldpolitik (WAP-CH). 
    Das Waldprogramm Schweiz ist Ende Januar 2004 veröffentlicht worden. Es bildet die Basis für die künftige Waldpolitik und schlägt zahlreiche Massnahmen vor. Die Stossrichtung hinter allen Massnahmen: Der Schwerpunkt der Waldpolitik des Bundes soll künftig auf stabilen Schutzwäldern und der Erhaltung der biologischen Vielfalt liegen. Die Waldwirtschaft erhält grössere Freiräume; damit sie effizienter werden kann.

 

© 8. 2011 · R.Winkler · Emailemail senden